Wir über uns

Wir unterstützen Betroffene in Not 

Diese Initiative hat sich das Ziel gesetzt, Spenden zu generieren, um in Not geratene Patienten, insbesondere an Krebs erkrankte Patienten zu unterstützen.

Da die Krankenkassen einen Patienten nach 18 Monaten Erkrankungsdauer aussteuern, er somit dann kein Krankengeld mehr erhält, geraten die Patienten und ihre Familien dadurch schnell in wirtschaftliche Not.

Krebserkrankungen dauern manchmal Jahre !

Armut durch Krebs ist daher ein Begriff, der sich in den letzten Jahren immer mehr entwickelt hat.

Wir helfen diesen Patienten indem wir ihnen einen Urlaub ermöglichen.

Dazu stehen uns bundesweit mehrere Ferienwohnungen / Ferienhäuser zur Verfügung, die uns teilweise von Partnern und Sponsoren kostengünstig zur Verfügung gestellt werden.

So unkompliziert geht es:

Familienangehörige, enge Freunde, Behandler, Betreuer, Ärzte, oder der Erkrankte selbst nehmen persönlich  mit uns Kontakt auf - telefonisch,per E-Mail oder Ihr sprecht uns einfach an.

Bei der Antragstellung werden ausschliesslich Menschen berücksichtigt, die ALG II / Grundsicherung beziehen


Der Verein Auszeit für die Seele e.V. unterliegt der Schirmherrschaft des Herrn Hans Böge (Opa Hans) aus Reher in Schleswig Holstein, der als seit 2010 an Zungenbodenkrebs erkrankter Patient seit 2013 als Radbotschafter deutschlandweit mit dem Fahrrad unterwegs ist und schon mehr als 30 000 EUR Spendenmittel eingeworben hat.


Satzungsauszug 

§ 1. Name 
Der Verein trägt den Namen Auszeit für die Seele e.V.

Satzungsauszug

§ 2 Vereinszweck
Vereinszweck und Aufgaben
1. Der Verein ist ein Selbsthilfeverein für an Krebs Erkrankte und deren Angehörige.

2. Der Verein fördert die öffentliche Gesundheitspflege.

3. Zweck des Auszeit für die Seele e.V. ist es, die Öffentlichkeit über die Erkennung sowie die Behandlung von Krebs und alle damit zusammenhängenden Probleme aufzuklären, den Selbsthilfegedanken bei Betroffenen und deren Angehörigen zu fördern sowie deren Interessen zu bündeln und zu vertreten sowie ihnen in ihrer Lebenssituation zu helfen und sie zu beraten.

4. Dem Vereinszweck entsprechend macht es sich Auszeit für die Seele e.V. zur Aufgabe,


b) die Früherkennung von  Krebs sowie die Vielfalt und Qualität krebsbezogener Therapien einschließlich der onkologischen und funktionellen Nachsorge zu fördern und die Rechte der Betroffenen zu stärken,

c) den Zusammenschluss / Informationsaustausch von Personen, die von  Krebs betroffen sind zu fördern, insbesondere an den Kliniken Selbsthilfegruppen einzurichten und mit Informationsmaterial zu versorgen.

d) die Interessen der angehörenden Mitglieder und Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber öffentlichen Institutionen zu vertreten.

e) die Förderung und Zusammenarbeit, insbesondere durch Förderung des medizinischen / wissenschaftlichen Nachwuchses und anderer als wissenschaftlich anerkannter Zwecke, mit wissenschaftlichen Institutionen, Verbänden, sowie privaten und staatlichen Hochschulen und Universitäten und Vermittlung der dort erzielten Erkenntnisse für die Öffentlichkeit und die Mitglieder zu erreichen.

f) eine wissenschaftliche Bibliothek zum Thema Krebs aufzubauen.

g) die Forschung nach neuen Behandlungsmethoden zu fördern.

h) neuen Lebensmut und Lebensfreude für betroffene Patienten und deren Familien durch mut machende Benefizprojekte sowie Hilfsprojekte  zu ermöglichen

5. Der Verein nimmt seine Aufgaben in Zusammenarbeit bzw. in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Organisationen im Gesundheitssektor (z.B. Selbsthilfe- und Wohlfahrtsverbände, Krebsgesellschaften, Ärzten, Forschungs- und Klinikeinrichtungen) wahr und arbeitet mit gemeinnützig tätigen Krebs-Selbsthilfevereinigungen im In- und Ausland zusammen.Der Verein ist auf nationaler und internationaler Ebene tätig. Die internationale Ausrichtung des Vereins wird insbesondere durch Aufnahme ausländischer Mitglieder und Mitgliedschaft in internationalen Verbänden erreicht.

6. Der Verein  bewahrt ihre Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber Firmen, Organisationen, Parteien, konfessionellen Vereinigungen und Institutionen. Hierzu gibt sich der Verein . eine „Selbstverpflichtungserklärung im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor“